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12.01.2024 | Pressemitteilung

Berufungsurteil reduziert Strafe - Repression gegen Klimagerechtigkeitsbewegung geht weiter

Aktuell laufen mehrere Gerichtsverfahren gegen Klimagerechtigkeitsaktivist*innen wegen einer Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im November 2021.

Nachdem das Amtsgericht Grevenbroich im vergangenen Jahr zwei Haftstrafen verhängt hatte, hat nun das Landgericht Mönchengladbach dieses drakonische Urteil deutlich abgemildert: Am 12. Januar 2024 endete das Berufungsverfahren in einem Fall mit einer hohen Geldstrafe über 120 Tagessätze.

Am 5. November 2021 hatten rund 40 Klimagerechtigkeitsaktivist*innen die Gleise zum Kraftwerk Neurath über 14 Stunden lang blockiert und damit die Kohlezufuhr verhindert. Nach der brutalen Räumung der „BlockNeurath“-Aktion wurden zehn Blockierer*innen tagelang in der Polizeistation in Gewahrsam gehalten, um sie zu zwingen, ihre Identität preiszugeben.

Im Nachgang wurden bisher vier Kohlekraftgegner*innen angeklagt. Außer „Störung öffentlicher Betriebe“ wird ihnen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen. Der „Widerstand“ soll allein im Anketten im Gleisbett bestehen, weil die Einsatzkräfte dadurch nicht problemlos räumen konnten.

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Grevenbroich hatte die Richterin kein Interesse an den Abläufen, sondern nur absoluten Verfolgungswillen gezeigt. Folglich verkündete sie am 3. April 2023 ein drakonisches Urteil über neun Monate Haft ohne Bewährung und begründete dies mit der politischen Überzeugung der angeklagten Person.

Dagegen wurde Berufung eingelegt und seit dem 27. Oktober 2023 vor dem Landgericht Mönchengladbach verhandelt. Nach sechs Verhandlungstagen fand am 12. Januar 2024 die Urteilsverkündung statt, bei der die Richterin 120 Tagessätze zu 30 Euro verhängte. Damit reduziert sie zwar das unhaltbare Urteil der ersten Instanz deutlich, aber es bleibt offensichtlich, dass die Repression gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung weiter anhält.

Wegen der BlockNeurath-Aktion hatte das Amtsgericht Grevenbroich am 19. Dezember 2023 eine zweite Klimagerechtigkeitsaktivistin ebenfalls zu neun Monaten ohne Bewährung verurteilt, und am 15. Januar 2024 beginnt ein weiterer Prozess wegen der Blockade.

 „Die Repression gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung nimmt immer mehr zu und Inhaftierungen wie tagelanger Gewahrsam bis hin zu Gefängnisstrafen werden häufiger. Grotesk hohe Urteile durch eine offen politisch motivierte Justiz wie in der ersten Instanz der BlockNeurath-Prozesse sollen die Aktivist*innen unter massiven Druck setzen: Schließlich sind die Verfahren durch mehrere Instanzen nicht nur zweitaufwändig und durch die drohenden Gefängnisstrafen emotional belastend, sondern auch mit hohen Kosten verbunden“, 

äußerte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. dazu.

„Diese staatliche Einschüchterungsstrategie darf nicht aufgehen. Dass das Berufungsgericht Mönchengladbach die Strafe reduzierte, ist nur ein minimaler erster Schritt. Statt gegen die Zerstörung des Klimas vorzugehen, verfolgt der Staat diejenigen, die für Klimaschutz protestieren und aktiv werden. Die Repressionsoffensive gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung muss aufhören! Wir stehen solidarisch an der Seite der betroffenen Aktivist*innen.“