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13.12.2022

Klimabewegung im Visier: „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt

Am heutigen Dienstag, 13. Dezember 2022, fand frühmorgens eine bundesweite Razzia gegen Mitglieder der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ statt, bei der elf Objekte durchsucht wurden. Anlass waren die Ermittlungen nach §129 StGB, mit denen die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Aktivist*innen als „kriminelle Vereinigung“ verfolgen will. Dieser Repressionsschlag ist ein neuer Höhepunkt in der grotesken Hetzjagd gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung, in der sich Politik, Behörden und Medien seit Wochen zu übertreffen versuchen.

Gerade die „Letzte Generation“, die ihren Forderungen mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Straßenblockaden Nachdruck verleiht, war in den vergangenen Wochen zum staatlichen und bürgerlichen Hauptfeindbild geworden. Nachdem ihnen die Schuld an einer Verkehrstoten zugeschoben worden war, übertrumpften sich Politiker*innen und Medien in absurden Vergleichen und bezeichneten die Aktivist*innen als „terroristisch“. Vor allem in Bayern folgten schwere Polizeimaßnahmen gegen Blockierer*innen, unter anderem mehrwöchige Präventivhaft gegen Dutzende von Mitgliedern der „Letzten Generation“.

Bei der Innenministerkonferenz am 2. Dezember einigten sich die Minister*innen auf ein härteres Vorgehen und systematischere Überwachung der Organisation, und schon seit Wochen fordern reaktionäre Politiker*innen Verfahren nach § 129: Nachdem eine Anzeige des Berliner CDU-Abgeordneten Christopher Förster von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden war, leitete nun die Behörde in Neuruppin Ermittlungen ein. Anlass waren Ankett- und Besetzungsaktionen im Frühjahr 2022, bei denen Mitglieder der „Letzten Generation“ an Stationen der Erdöl-Pipeline zwischen Rostock und Schwedt den Betrieb zum Stocken gebracht hatten.

Der Durchleuchtungsparagraf 129 ermöglicht nicht nur die heutigen Hausdurchsuchungen, von denen auch mehrere Aktivist*innen betroffen waren, die derzeit in Präventivhaft sitzen, sondern auch umfassende Überwachungsmaßnahmen, durch die die staatlichen Organe besseren Einblick in die Strukturen bekommen wollen. Damit ist eine neue Ebene der Angriffe gegen die „Letzte Generation“ erreicht.

Bereits seit Monaten ist die Klimagerechtigkeitsbewegung immer mehr im Visier des Staates: Dazu gehört die Inhaftierung von Aktivist*innen seit der Besetzung des Kohlekraftwerks Jänschwalde am 19. September 2022 ebenso wie die Verfolgung von Parlamentarier*innen und Journalist*innen, die die Proteste von Ende Gelände begleitet und dokumentiert hatten: Zwei sächsische Landtagsabgeordnete und zwei Pressevertreter wurden in den vergangenen Wochen vom Amtsgericht Borna wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, zuletzt am 2. Dezember der Leipziger Journalist Marco Bras dos Santos. Parallel ist Lützerath zunehmend räumungsbedroht, und eine „Ortsbegehung“ durch eine ganze Hundertschaft ließ den bevorstehenden Polizeieinsatz gegen die dortigen Klimagerechtigkeitsaktivist*innen greifbar werden.

„Aktuell gibt es kaum eine Repressionsmaßnahme, vor der die staatlichen Organe in ihrem Kampf gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung zurückscheuen. Selbst rechtsstaatliche Minimalstandards werden dabei über Bord geworfen. Mit medialer Diffamierung und vollkommen überzogenen Repressionsschlägen versuchen Regierung und Behörden, die Betroffenen und ihr Umfeld einzuschüchtern und die Bewegung zu spalten“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Doch das wird nicht gelingen: Trotz der anhaltenden staatlichen Verfolgungen machen die Klimaaktivist*innen weiter. Und sie werden nicht alleingelassen: Wir solidarisieren uns mit den von Repression Betroffenen und fordern die Einstellung der laufenden Verfahren sowie die Freilassung aller inhaftierten Aktivist*innen.“