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04.01.2021

Türkei-Urlaub: Festnahme und Freilassung wegen regierungskritischem Post

Beim heutigen Gerichtstermin wurde Isyan Konak aus Hamburg wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie war am 03. Januar bei der Einreise am Sabiha Gökçen Flughafen in Istanbul festgenommen worden. Sie war gemeinsam mit ihrer Mutter in die Türkei gereist, um dort ihren Urlaub zu verbringen.

Der 25jährigen Krankenpflegerin wird aufgrund eines Postings auf der Plattform Facebook „Terrorpropaganda in sozialen Netzwerken“ vorgeworfen.

Konak wurde im Gegensatz zu zahlreichen anderen bekannten Fällen aus der BRD ohne Auflagen aus dem Gewahrsam entlassen.

 „Direkt zu Beginn des neuen Jahres zeigt das AKP/MHP-Regime, dass es auch weiterhin die Meinungsfreiheit mit Füßen treten will. Wir freuen uns, dass Isyan Konak nach einem Tag wieder freigelassen wurde. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass rund 60 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft wegen ähnlicher angeblicher ‚Vergehen‘ in der Türkei inhaftiert sind, viele andere befinden sich im Hausarrest und dürfen das Land nicht verlassen. Wir sind solidarisch mit dem Betroffenen und fordern ihre unverzügliche Freilassung sowie die Möglichkeit zur ungehinderten Rückkehr in die BRD.“, fordert Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

Beim heutigen Gerichtstermin wurde Isyan Konak aus Hamburg wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie war am 03. Januar bei der Einreise am Sabiha Gökçen Flughafen in Istanbul festgenommen worden. Sie war gemeinsam mit ihrer Mutter in die Türkei gereist, um dort ihren Urlaub zu verbringen.

Der 25jährigen Krankenpflegerin wird aufgrund eines Postings auf der Plattform Facebook „Terrorpropaganda in sozialen Netzwerken“ vorgeworfen.

Konak wurde im Gegensatz zu zahlreichen anderen bekannten Fällen aus der BRD ohne Auflagen aus dem Gewahrsam entlassen.

 „Direkt zu Beginn des neuen Jahres zeigt das AKP/MHP-Regime, dass es auch weiterhin die Meinungsfreiheit mit Füßen treten will. Wir freuen uns, dass Isyan Konak nach einem Tag wieder freigelassen wurde. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass rund 60 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft wegen ähnlicher angeblicher ‚Vergehen‘ in der Türkei inhaftiert sind, viele andere befinden sich im Hausarrest und dürfen das Land nicht verlassen. Wir sind solidarisch mit dem Betroffenen und fordern ihre unverzügliche Freilassung sowie die Möglichkeit zur ungehinderten Rückkehr in die BRD.“, fordert Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.